PHOTOVOLTAIK-ELEMENTE AUF BESTANDSDÄCHERN

Wäre es nicht schön, mit einer PV-Anlage den eigenen Strom zu erzeugen? Das Dach des Wohnhauses oder der Fertigungshalle sind schnell als mögliche Standorte einer PV-Anlage gefunden. Natürlich sollten vor der Installation alle Schäden des Dachs behoben werden. Doch was ist aus statischer Sicht am Bestandsdach vor dem Aufstellen einer PV-Anlage zu beachten?

Häufig sind die Überlegungen zur Errichtung einer PV-Anlage der Anstoß zur Planung einer grundsätzlichen Dachsanierung mit einer Verbesserung der Dämmung. Dabei wird das Gewicht des bisher ungedämmten Daches durch die neue Wärmedämmung, eine zusätzliche Verschalung und die neue PV-Anlage erhöht. Gerade bei älteren Gebäuden ist das Dachtragwerk sehr wirtschaftlich bemessen. Darüber hinaus wurden im Jahre 2005 mit Einführung der neuen DIN 1055-5 die auf Dachflächen rechnerisch anzusetzenden Schneelasten an vielen Orten in Baden-Württemberg deutlich erhöht.

Ein Blick in die statischen Unterlagen der Dachkonstruktion ist in jedem Fall zu empfehlen. Die rechnerische Auslastung des Dachtragwerks unter den ursprünglichen Lasten ist zu prüfen und mit den aktuell geltenden Werten für die Schneelasten zusammen mit dem Gewicht der Dämmung und der PV-Anlage zu vergleichen. Wenn alle Lasten von der Konstruktion mit ausreichender Sicherheit aufgenommen werden können, steht dem Aufbau der PV-Anlage aus statischer Sicht nichts im Wege. Falls keine Bestandsunterlagen existieren, können Holz- und Stahlkonstruktionen, sofern zugänglich, vergleichsweise einfach untersucht und nachgerechnet werden. Die Tragfähigkeit bestehender Stahlbetonkonstruktionen ist aufwendiger zu ermitteln. Hierzu sind gesonderte Bauteiluntersuchungen durchzuführen.

Leider gelingt der rechnerische Nachweis mit den neuen Lasten häufig nicht. Die Mittelpfetten von Pfettendächern sind regelmäßig rechnerisch überlastet. Die Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz veröffentlichte 2008 den Leitfaden „Hinweise und Beispiele zum Vorgehen beim Nachweis der Standsicherheit beim Bauen im Bestand“. Demnach darf eine PV-Anlage auch dann montiert werden, wenn das vorhandene Tragwerk für die ursprünglichen Schneelasten und die nun hinzugefügten Lasten unter den ursprünglichen bautechnischen Vorschriften ausreichend dimensioniert ist. Damit gilt für ein genehmigtes Gebäude Bestandsschutz, sofern Leben und Gesundheit nicht durch erhebliche Gefahren bedroht sind.


11.04.2024

Quellen

  1. R. Spilker, G. Liebert: Solaranlagen auf geneigten Dachflächen im Gebäudebestand, Fraunhofer IRB Verlag, 2019
  2. ARGEBAU: Hinweise und Beispiele zum Vorgehen beim Nachweis der Standsicherheit beim Bauen im Bestand, Fachkommission Bautechnik der Bauministerkonferenz, 2008

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